Ich hab ja von nix ne Ahnung.
Aber die einzige Voraussetzung für ein Parteiverbots-Verfahren ist der Antrag von Bundesregierung oder Bundestag oder Bundesrat.
Ansonsten muss nix geliefert werden.
Die Arbeit macht dann das Bundesverfassungsgericht.
Wenn also niemand das Verfahren beantragt, dann will niemand ein Verbot.
So einfach.
@mikemacapple Dann will niemand eine Prüfung, denn das #AfDVerbot ist ja nur ein möglicher Ausgang. Und keine Prüfung zu wollen, ist dann ein starkes Stück an Geschichtsvergessenheit, Grundgesetzverachtung und Arbeitsverweigerung.
#AfDVerbotsverfahren