Zu viele Daten in Cloud: Arbeitnehmer erhält Schadenersatz nach der DSGVO
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Ein Arbeitgeber darf nicht über eine Betriebsvereinbarung hinausgehende Beschäftigtendaten in die Cloud hochladen.
Gabs da keinen Auftragsverarbeitungsvertrag?