AfD-Anwalt & Geheimtreffen-Teilnehmer Vosgerau ist vor Gericht damit gescheitert, Volksverpetzer mundtot zu machen. Sein Anwalt spricht buchstäblich von einem "Verbotsantrag". Über das Verbot eines antisemitischen, vom Verfassungsschutz überwachten Magazins ist er empört. Gegen Fakten von Volksverpetzer geht er (zum Glück erfolglos) vor Gericht.
Herr #Vosgerau hat wohl noch nie etwas vom #Index verbotener #Bücher und #Schriften in #Deutschland gehört ? #MeinKampf von #AdolfHitler gehörte auch lange dazu und #rechtsextreme #Schriften sind ausserdem #maximal #jugendgefährdend. Einfach mal hier #nachlesen:
#noafd #fcknazis #afdnee
#rechtsextremismus #nazisraus
#niewiederistjetzt #fckafd #niemehrnazis #ingloriousbasterds
#afdrausausdenparlamenten
Jugendschutz mit Zensur bzw. Verbote von Schriften gleichzusetzen schadet nur der eigenen Kritik an solchen Maßnahmen.
Missbrauch von Jugendschutz für andere, im Besonderen nicht-demokratische Zwecke muss nämlich anders verarbeitet und bekämpft werden als tatsächliche Verbote.
Nein - das greift alles #ineinander. Was durch das #Jugendschutzgesetz verboten wird, ist auch für #andere nicht mehr #verfügbar und das ist auch #gut und richtig so. Im Falle #Compact gibt es wohl keinerlei #Zweifel daran und man wird ja sehen, ob #Gegenklagen da irgendwas dran ändern. Die #Zeitschrift ist allerdings nicht durch das #Jugendschutzgesetz vom #Markt genommen worden, sondern weil es gegen das #Vereinsrecht verstösst. #Jugendgefährdend ist es aber allemal.
Vertriebseinschränkungen durch Indizierung greifen nicht in das Recht auf akademische Freiheit oder das private Eigentum und Besitz ein.
Gerade wenn Zensur verfassungsrechtlich verboten ist, dann aber legitime bzw. nachvollziehbare Einschränkungen ebenfalls als Zensur bezeichnet werden, wird damit berechtigte Kritik verwässert.
Noch größerer Murks ist es, die unterschiedlichen Formen der Einschränkungen zusammen zu mischen und gleich zu behandeln.
Das überlasse ich jetzt gerne den #Anwälten, die verstehen das #Rechtschinesisch besser als ich - mir ist auch ziemlich schnurz, auf welcher #Rechtsgrundlage #Compact verboten wird, hauptsache umfänglich und anhaltend.
@antonproitzelhaimer @Volksverpetzer Man sollte vielleicht darauf hinweisen, dass Bücher, die auf dem Index stehen, nicht verboten sind. Kurz wird das im Artikel erwähnt, aber dann im weiteren Text doch wieder "verboten" und "indiziert" gleichgesetzt.
Indiziert heißt für die meisten Werke, dass sie nicht beworben und Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden dürfen.
EDIT: https://de.wikipedia.org/wiki/Bundeszentrale_f%C3%BCr_Kinder-_und_Jugendmedienschutz#Liste_der_jugendgef%C3%A4hrdenden_Medien
@antonproitzelhaimer @Volksverpetzer Ein absolut irrwitziger Artikel.
Eine Indizierung ist kein Verbot, sondern eine Verkehrsbeschränkung, ähnlich etwa wie bei Tabakwaren.
Und »Mein Kampf« war auch nie verboten. Es gab bloß keine unkommentierten Neuauflagen bis das Urheberrecht ausgelaufen ist.
#MeinKampf durfte im #Buchhandel nicht verkauft werden, also bitte keine #Desinformationen hier streuen !!
@antonproitzelhaimer @Volksverpetzer Antiquarische Ausgaben schon. Nachdrucke gab es keine legalen. Das wurde urheberrechtlich unterbunden.
Auch nach Ablauf des #Urheberrechtes am 1. Januar 2016 blieb die #Veröffentlichung von #Neuausgaben von #MeinKampf verboten, ausser einer editierten #Ausgabe des #Institutes für #Zeitgeschichte ! Das #Land #Bayern hatte das bis dato #untersagt. Das hat mit dem #Urheberrecht nur #indirekt zu tun.
https://www.fr.de/kultur/literatur/hitlers-mein-kampf-bleibt-verboten-11162024.html
#Mittlerweile hat sich das #Thema #erledigt.
@antonproitzelhaimer
Mein Kampf war nie verboten.
Das Buch wurde wegen Urheberrecht, das lag beim Freistaat Bayern, bis 2015 nur nie neu gedruckt.
Antiquarisch war es immer erhältlich.
@Volksverpetzer danke euch, ihr seid jeden € wert