@karsbehr Ging mir auch schon durch den Kopf. Ich frage mich bei all dem: Wo sind die #Gerichte? Die Rechtslage ist klar und höchstrichterlich bestätigt: die Bundesrepublik Deutschland ist dazu verpflichtet die 1.5 Grad Grenze einzuhalten. Hat das Urteil vom #BVG nicht verfassungsrang? Ist es damit kein höheres #Rechtsgut als der Vertrag zwischen #NRW und #RWE und hätten letztere darum bei einer Klage keine Chance, da der Vertrag gegen dieses Urteil verstößt? Dazu kommt das Klimaschutzgesetz, welches ein Bundesgesetz ist und womit der RWE-Vertrag auch kollidiert - hat das nicht auch Vorrang? Hat schon jemand geklagt? Wo sind die #Juristen hier im #fediverse?