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B.🇺🇦

@karsbehr Ging mir auch schon durch den Kopf. Ich frage mich bei all dem: Wo sind die ? Die Rechtslage ist klar und höchstrichterlich bestätigt: die Bundesrepublik Deutschland ist dazu verpflichtet die 1.5 Grad Grenze einzuhalten. Hat das Urteil vom nicht verfassungsrang? Ist es damit kein höheres als der Vertrag zwischen und und hätten letztere darum bei einer Klage keine Chance, da der Vertrag gegen dieses Urteil verstößt? Dazu kommt das Klimaschutzgesetz, welches ein Bundesgesetz ist und womit der RWE-Vertrag auch kollidiert - hat das nicht auch Vorrang? Hat schon jemand geklagt? Wo sind die hier im ?

@bhaug @karsbehr 1.5 Grad Grenze bedeutet aber nicht, dass man automatisch kein Kohle mehr verheizen darf.

Du kannst da ausgestossene CO2 durch Kohle problemlos mit CO2 Zertifkaten, etc kompensieren und hälst dich damit immer noch an dieses Urteil.