Vor dem Hintergrund
- der kürzlichen Geschehnisse in #Belgorod,
- der noch kürzlicheren Drohnenangriffe auf #Moskau sowie
- der Diskussionen sowohl um die Reichweiten westlicher Waffensysteme und Muntionstypen als auch um die Lieferung von #Kampfjets
sei an dieser Stelle noch mal auf die #Völkerrecht |skonformität der Anwendung von Waffengewalt auch auf dem Territorium des Aggressors (i.R.d. Verhältnismäßigkeit) hingewiesen. Das Recht auf kollektive Selbstverteidigung gestattet sie sogar Drittstaaten (z.B. ) auf das Ersuchen eines angegriffenen Staates (z.B. der
) hin (Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/interview-kress-100.html).
Insofern ist mir schleierhaft, warum mögliche oder tatsächliche Angriffe der (so sie es denn war(!)) auf
Territorium ein derartiges Gewese erzeugen ((Insbesondere willkürliche oder unverhältnismäßige) Angriffe auf zivile Ziele bleiben natürlich rechtswidrig.).
@helgenug danke Dafür!