„Zum 7. Juni greifen Änderungen bei den Rechten von Bahnfahrgästen. So gibt es Szenarien, bei denen der Entschädigungsanspruch entfällt. Darunter fallen außergewöhnliche Umstände, die nicht im Einflussbereich des Bahnunternehmens liegen, etwa Extremwetter, Menschen auf den Gleisen oder Kabeldiebstahl.“
Dazu würde mir eine Menge einfallen.