@morl99 @Pando ja, weil #CloudAct inhärent Inkompatibel ist, da es cyberfaschidtisch den #Zugriff znabhängig des Standorts verlangt und alle Firmen mit Sitz oder Zweigstelle in den #USA darunter fallen!
- Folglich ist das mangels #Rechtsstaatlichkeit oded #Betroffenenrechte inhärent inkomaptibel mit #DSGVO & #BDSG - selbst wenn wor einem #Drittstaat wie den #USA entsprechende #OnlineDurchsuchung erlauben würden!
Bisher hab ich auch noch kein*e Anwält*in gesehen die das Gegenteil bewiesen geschweige denn dies ernsthaft infrage gestellt hätten...
- Ruhig den Gesetzestext im Wortlaut lesen!