flo<p><span>Sagt mal, weil ich was in der Richtung gerade in einem Forum las: <br>Wenn eins Bürgygeld bezieht, kann das JobCenter dann vorschreiben, welche Ausgaben, in welcher Höhe, eins tätigen darf? O_o <br><br>Müsste ich da für größere Ausgaben erst einen Antrag stellen, "hier, ich will mir das und das zulegen, stimmt ihr zu"? <br><br>Oder gilt das - zumindest in der einjährigen Karenzzeit - noch nicht? <br><br>(Oder wird das eh alles hinfällig, wenn das System nach dem neuen Koalitionsvertrag eh zur "Grundsicherung" umgebaut werden soll und wieder alles anders wird?) <br><br></span><a href="https://iceshrimp.de/tags/Bürgergeld" rel="nofollow noopener noreferrer" target="_blank">#Bürgergeld</a><span> </span><a href="https://iceshrimp.de/tags/HartzIV" rel="nofollow noopener noreferrer" target="_blank">#HartzIV</a><span> </span><a href="https://iceshrimp.de/tags/JobCenter" rel="nofollow noopener noreferrer" target="_blank">#JobCenter</a></p>