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#volkerstrafrecht

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Replied in thread

Quick reminder, dass bereits Planung und Vorbereitung den Straftatbestand des Verbrechens der Aggression erfüllen können ( - Absatz 1):

> "Im Sinne dieses Statuts bedeutet «Verbrechen der Aggression» die Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Ausführung einer Angriffshandlung, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen vom 26. Juni 1945 darstellt, durch eine Person, die tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken."

Q:fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/58



@TwraSun

www.fedlex.admin.chFedlex
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USpol

Der amerikanische Albtraum 2

» Der #IStGH, die Verstetigung der mit dem Nürnberger Kriegsverbrechertribunal angestoßenen Entwicklung zu einem #Völkerstrafrecht, wird mit Sanktionen und Drohungen überzogen, sogar gegen Bedienstete. Damit gefährdet die US-Administration die Funktionsfähigkeit des Gerichts.

Und welche Rolle spielen #Rechtsstaat und #Völkerrecht bei uns? Vorrang für "Sofortismus"?

#demokratie #nichtneutral #nichtmeinKanzler #merz #netanjahu

lto.de/recht/hintergruende/h/d

Legal Tribune OnlineWie die US-Verfassungskrise Europa gefährdetDonald Trump missachtet nicht nur das US-Recht, sondern auch das Völkerrecht. Tritt Europa dem nicht entgegen, wird die 'lawlessness' auch hier Schule machen.

@fasnix

Wenn dieser vereinzelte Mitglieder der hinteren Reihen beträfe, hätte ich damit wenig Probleme, aber es zieht sich durch die Spitzen der Partei. Ob es ist, die mit Blick auf und Kyjiw von Regim*en* spricht (digitalcourage.social/@helgenu), , der sagt, die |r müssten darüber entscheiden, ob sie die Krim abgeben oder nicht (youtu.be/ls0tBHgy_xI?t=2977), , der vergessen hat, dass der Krieg schon 2014 (youtu.be/0prDtw4IGiA?t=6709) begann oder , der als Mitglied der des gesetzgebenden Organs der BRD (!!!) meint "Ach wissen Sie, nach dem 2.WK ist auch viel über Rechtsfragen diskutiert worden. Das kann nicht das Kriterium sein." und damit zu Protokoll gibt, was er vom , vom (als dessen Geburtstund immerhin die Nürnberger Prozesse gelten) und der hält. WTF, ? WTF?

Keiner von denen hat die Losung verstanden.

@onlytina @MontyRunner @anneroth @herdsoft @vanaken

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@unionista

"Ist dieser russische Angriffskrieg nicht ein einziges Verbrechen gegen die Menschlichkeit?"

Ja (im moralischen) und Nein (im rechtlichen Sinne). Es gibt im verschiedene Straftatbestände: , , und das (jew. Art. 6, 7, 8 und 8bis RomStatut). Während sich die ersten 3 eher auf das wie und in welchem Ausmaß beziehen, bezieht sich letzteres auf das "dass überhaupt". Mit VgdM liegen nun Verdachtsmomente hinsichtlich aller vier Straftatbestände vor. Hinsichtl. Kriegsverbrechen gibt es bereits einen Haftbefehl, hinsichtl. Völkermord hat sich die positioniert: digitalcourage.social/@helgenu. Hinsichtl. des VdA kann nur deswegen kein Verfahren eingeleitet werden, weil kein -Vertragsstaat, aber Mitglied des ist, der unter dem 1. Umstand die Verfahrenseinleitung mandatieren müsste.

@tagesschau

Luftabwehr der Ukraine von Natogebiet aus? Ein juristischer Faktencheck: >>[...]Man würde tatsächlich mit Luftabwehrmaßnahmen zur Konfliktpartei im Sinne des ius in bello. Dies hat aber auch nur rechtliche Konsequenzen für dieses Rechtsgebiet und für das #Völkerstrafrecht. Würden beispielsweise russische Soldaten westliche Soldaten angreifen, die an der Luftabwehr mit Patriotsystemen agieren, würden diese russischen Soldaten aus Sicht des Rechts des bewaffneten Konflikts und des Völkerstrafrechts #nicht #rechtswidrig handeln und kein #Kriegsverbrechen begehen. Die westlichen #Soldaten wären Kombattanten und dürften aus Sicht des #Rechts des bewaffneten Konflikts rechtmäßig mit #letaler Gewalt bekämpft werden.[...]<< https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/interview-richter-luftabwehr-aus-nato-gebiet-ueber-der-ukraine
#Ukraine #Verteidigung #Ius-in-bello

AktuellLuftabwehr aus NATO-Gebiet über der Ukraine: "Es gibt keine rote Linie"Politiker diskutieren, ob die westlichen Partner von ihrem Gebiet aus russische Drohnen und Raketen abschießen sollten. Wir sprachen mit Völkerrechtler Dr. Christian Richter hierüber.