Das Problem ist (Gefangenenlöhne), das Urteil des BVerfG von 2023, gilt sinngemäß zwar auch für Sachsen, aber formal bindet es nur NRW und Bayern, was die konkrete Umsetzungsfrist angeht.
Ein Aspekt ist mir noch wichtig: schon bei der 'Erhöhung' vor über 20 Jahren (damals von 5% auf 9%) war ein Urteil des BVerfG nötig und in der Folge sparten die Gefängnisse zahlreiche zuvor kostenfrei gewährten Leistungen ein, verwiesen auf den gestiegenen Lohn.
Perfide: für viele Gefangene sank der Reallohn sogar, denn es fielen Zulagen weg, Jobs wurden niedriger bewertet (Lohnstufe gesenkt).
Es steht zu befürchten, dass das auch in Folge der geplanten Erhöhung in Sachsen und den anderen Bundesländern erneut so ablaufen wird.
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