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#bverfg

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@luna_le

Das Problem ist (Gefangenenlöhne), das Urteil des BVerfG von 2023, gilt sinngemäß zwar auch für Sachsen, aber formal bindet es nur NRW und Bayern, was die konkrete Umsetzungsfrist angeht.

Ein Aspekt ist mir noch wichtig: schon bei der 'Erhöhung' vor über 20 Jahren (damals von 5% auf 9%) war ein Urteil des BVerfG nötig und in der Folge sparten die Gefängnisse zahlreiche zuvor kostenfrei gewährten Leistungen ein, verwiesen auf den gestiegenen Lohn.

Perfide: für viele Gefangene sank der Reallohn sogar, denn es fielen Zulagen weg, Jobs wurden niedriger bewertet (Lohnstufe gesenkt).

Es steht zu befürchten, dass das auch in Folge der geplanten Erhöhung in Sachsen und den anderen Bundesländern erneut so ablaufen wird.

#sachsen #knast #lohn #lohnerhohungen #gefangnis #bverfg #bundesverfassungsgericht ##Ausbeutung #gefangenenrechte #ggbo

Verdienste der #CDU-geführten Regierung bis jetzt:
- #BVerfG geschwächt, Frauenrechte unter Druck, Minderheiten diskreditiert (CSD) #Demokratie geschwächt!
- #Energiewende verschleppt, #Verkehrswende blockiert, #Klimamaßnahmen torpediert, Aktivisten kriminalisert!
- #Tierschutz behindert, #Grundwasserbelastung vergrößert, kleine und mittlere Landwirtschaft weiter geschwächt, #Artensterben weiter laufen gelassen.
- Klima für Abbau der Arbeitnehmerrechte geschaffen. (1/2)

📢 Das #BVerfG hält Regeln zu Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ nun für „weitgehend“ verfassungsgemäß: bundesverfassungsgericht.de/Sh

Der heimliche Einsatz von Spähsoftware greift massiv in Grundrechte wie #Privatsphäre und #Datenschutz ein.

@privacyDE betont, dass der Staat Sicherheitslücken schließen muss und Eingriffe nur gerechtfertigt sind, wenn schwerwiegende Verbrechen verfolgt werden. Offene Lücken dürfen nicht bewusst bestehen bleiben.

www.bundesverfassungsgericht.deRegelungen zur präventiven und strafprozessualen (Quellen-)Telekommunikationsüberwachung und zur strafprozessualen Online-Durchsuchung halten verfassungsrechtlicher Überprüfung weitgehend StandMit heute veröffentlichten Beschlüssen hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts über zwei Verfassungsbeschwerden entschieden, die sich gegen polizeirechtliche und strafprozessuale Ermächtigungen richten. Im Verfahren 1 BvR 2466/19 (Trojaner I) wenden sich die Beschwerdeführenden mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die polizeirechtlichen Ermächtigungen zur (Quellen-)Telekommunikationsüberwachung in § 20c des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW); im Verfahren 1 BvR 180/23 (Trojaner II) wenden sie sich gegen die strafprozessualen Ermächtigungen zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und zur Online-Durchsuchung in § 100a Abs. 1 Sätze 2 und 3, § 100b Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO). Die Verfassungsbeschwerden sind größtenteils bereits unzulässig. So legen die Beschwerdeführenden die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung überwiegend nicht hinreichend substantiiert dar. Soweit die Verfassungsbeschwerden zulässig sind, sind sie nur teilweise erfolgreich. Der Senat stellt in seinen Beschlüssen fest: Die in zulässiger Weise angegriffenen Regelungen des PolG NRW sind vollständig mit dem Grundgesetz vereinbar; die angegriffenen Regelungen der Strafprozessordnung sind teilweise verfassungswidrig. So ist die Quellen-Telekommunikationsüberwachung zur Aufklärung solcher Straftaten, die lediglich eine Höchstfreiheitsstrafe von drei Jahren oder weniger vorsehen, nicht verhältnismäßig im engeren Sinne und wurde vom Senat insoweit für nichtig erklärt. Die Ermächtigung zur Online-Durchsuchung genügt, soweit sie (auch) zu Eingriffen in das durch Art. 10 Abs. 1 Grundgesetz (GG) geschützte Fernmeldegeheimnis ermächtigt, nicht dem Zitiergebot und ist daher mit dem Grundgesetz unvereinbar. Diese Vorschrift gilt bis zu einer Neuregelung jedoch fort.

Erfolg gegen vor dem
hat erneut Rechtsgeschichte geschrieben: Das Bundesverfassungsgericht () hat heute entschieden, den Einsatz von Staatstrojanern deutlich zu begrenzen. Damit war eine von Digitalcourage initiierte und von zahlreichen Menschen unterstützte Verfassungsbeschwerde erfolgreich – mit weitreichenden Folgen für staatliche Überwachungsbefugnisse.

Das höchste deutsche Gericht hat heute gleich zwei Verfassungsbeschwerden von Digitalcourage entschieden. Die umstrittenen Überwachungsbefugnisse im Nordrhein-Westfalen erklärte das Gericht für grundrechtskonform.

Die Klage gegen den Staatstrojaner dagegen hatte Erfolg.

digitalcourage.de/pressemittei

@padeluun 👍🏻
@digitalcourage

digitalcourage.deErfolg gegen Staatstrojaner vor demDigitalcourage hat erneut Rechtsgeschichte geschrieben: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat heute entschieden, den Einsatz von Staatstrojanern deutlich

#BVerfG

"Das Bundesverfassungsgericht prägt mit seinen verbindlichen Interpretationen des Grundgesetzes ganz wesentlich die politische Gestaltung des Zusammenlebens in unserer Demokratie. (...) Das Bundesverfassungsgericht behandelt politische Fragen und seine Entscheidungen haben politische Folgen. Aber die Art und Weise seiner Entscheidungsfindung beruhe auf rechtlichen Methoden und Argumenten."

Quelle: Verfassungsblog

verfassungsblog.de/verfassungs

Verfassungsblog · Warum politisch denkende Verfassungsrichter kein Problem sind 

Heute hat das #BVerfG zum #Staatstrojaner-Einsatz entschieden und diesen für zulässig befunden.
Überraschend kam die Entscheidung nicht, denn die Rechtsprechung ist konservativer geworden. Auch wenn die Vorschriften daher nicht für nichtig erklärt wurden, sind die Abwägungskriterien zwischen #Cybersecurity, #Datenschutz und öffentlicher Sicherheit zumindest deutlich strenger geworden und der Eingriff in das #Computergrundrecht damit zukünftig schwieriger zu rechtfertigen:
zdfheute.de/politik/deutschlan

ZDFheute · Bundesverfassungsgericht: Sind Staatstrojaner rechtswidrig?By ZDFheute