digitalcourage.social is one of the many independent Mastodon servers you can use to participate in the fediverse.
Diese Instanz wird betrieben von Digitalcourage e.V. für die Allgemeinheit. Damit wir das nachhaltig tun können, erheben wir einen jährlichen Vorausbeitrag von 1€/Monat per SEPA-Lastschrifteinzug.

Server stats:

817
active users

Der Angriff der Faschisten auf den geht komplett nach hinten los. Das (!) in musste jetzt der AfD erklären, wie Demokratie funktioniert und zwingt sie, die Sitzung morgen nach demokratisch gewählter Tagesordnung durchzuführen.

@Meckerkopp

@Volksverpetzer

Die vielen harten Trennzeichen zwischendrin schmerzen aber beim Lesen schon...

@tian @kleinsophie @Volksverpetzer Die erwähnte "anhörungsberechtigte" Landesregierung, ist die voll oder nur noch geschäftsführend im Amt?

@tian @kleinsophie @Volksverpetzer Ab Seite 18: Ausführungen zur Diskontinuität von Geschäftsordnungsrecht.

"Ferner hat die Diskontinuität zur
Folge, dass bei dem erstmaligen Zusammentritt eines neu gewählten Parlaments außer der Verfassung noch keine organisations- und verfahrensrechtlichen Regelungen
existieren, die die Grundlage für dessen Konstituierung und auch dessen weitere Arbeit bilden könnten"

1/x

@tian @kleinsophie @Volksverpetzer

Dann aber: "Zu Beginn der konstituierenden Sitzung des 8. Thüringer Landtags galt die Geschäftsordnung des 7. Thüringer Landtags fort."

@tian @kleinsophie @Volksverpetzer

Und dann auf Seite 20: "Die aus dem Grundsatz der Diskontinuität resultierenden Verfahrensschritte der
(konkludenten) Anwendung der bisherigen Geschäftsordnung sowie der Beschluss einer neuen Geschäftsordnung können im Freistaat Thüringen aufgrund § 1 des Thüringer Geschäftsordnungsgesetzes (ThürGOG) vom 19. Juli 1994 (ThürGVBl. S. 911)
VerfGH 36/24 21 entfallen."

@tian @kleinsophie @Volksverpetzer

Ich finde die apodiktische Feststellung der Fortgeltung unglücklich formuliert. Das scheinen eh bloß dicta zu sein, letztendlich scheint der VfGH (soweit ich das beim Überfliegen entnommen habe) offen zu lassen, ob die GO fortgalt.