Am 2. März 1977 unterstrich das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung staatlicher Öffentlichkeitsarbeit: Sie muss die Bürgerinnen und Bürger über entscheidende Sachfragen umfassend informieren. Wenn ein Ministerium diese Information nur gefiltert über kommerzielle Anbieter anbietet, obwohl ihm unentgeltliche, ungefilterte Wege (eigene vorhandene Website, Fediverse-Account) zu geringem Aufwand zur Verfügung stehen, darf man zu Recht fragen, ob gegen diese Verpflchtung verstossen wird [1/2]
Und weiter noch: Wenn die Bundesbürger:innen die ihnen zustehenden Informationen des Ministeriums nur dadurch erhalten können, dass ihr Verhalten getrackt wird und sie Netzwerken mit politischen Ambitionen deren Besitzer ausgeliefert sind, darf die Vereinbarkeit dieses Vorgehens des Bundesministeriums mit der DSGVO bezweifelt werden [2/2]
@ulrichkelber Bundesbehörde. Damit wäre das ein Fall für die neue #BfDI.
Liebe @bfdi , ist das Problem schon bekannt und wird bearbeitet, oder wo gibt es die Möglichkeit, als #Bürger Beschwerde gegen das #BMBF einzulegen?
Ich bin direkt betroffen, weil ich dem @bmbf_bund hier im #Fediverse folge und nun nicht mehr informiert werde.
@chbmeyer @ulrichkelber @bmbf_bund Wir bedauern diese Entscheidung sehr. Da es sich hier im Kern aber nicht um ein datenschutzrechtliches Problem handelt, können wir Ihnen nicht weiterhelfen. Jede Behörde entscheidet selbst über Kommunikation und Kanäle. / ÖA
@bfdi
Gilt diese Einschätzung jede Behörde entscheidet über ihre Kommunikationswege eigenverantwortlich selbst neuerdings auch für das Bundespresseamt / die Bundesregierung?
Ich erinnere mich da an eine Meinungs- bzw. Interpretationsverschiedenheit, die juristisch noch geklärt werden müsste:
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/06-Untersagung-Betrieb-Fanpage-BReg.html
Die Argumentation der "gemeinsamen Verantwortung" bei der Datenverarbeitung gilt ja für beide Situationen gleichermaßen.
Natürlich lässt sich daraus keine "Mastodon-Verpflichtung" ableiten, wohl aber die Kommunikation ohne kommerzielles Tracking / Monetarisierung.
@chbmeyer @ulrichkelber @bmbf_bund Wie Sie richtig feststellen, wird genau das gerade juristisch geklärt. Und ja, unsere Argumentation ist, dass Informationen nicht exklusiv bei facebook fanpages geteilt werden sollen (denn beim Verfahren vor dem VG Köln geht es momentan nur um diese Plattform). Welche anderen Kanäle genutzt werden, darüber entscheidet die Behörde weiterhin selbst. / ÖA