Praxistipp Spende zum Jahreswechsel: Spenden zum Jahreswechsel kommen wegen der Banklaufzeit gerne mal erst am 2.1. bei der Organisation an - auch bei Echtzeitüberweisung schon erlebt. Wenn der Geldausgang auf dem Kontoauszug in 2023 steht, kann man dem Finanzamt den Spendenausgang im alten Jahr nachweisen und 2023 geltend machen, auch wenn die Spendenbescheinigung für 2024 ausgestellt wird.
Aber Achtung: Den Betrag nicht nochmals für 2024 einreichen, das wäre Steuerhinterziehung.
Nicht erlaubt ist, als Organisation einfach den am 2.1.24 erhaltenen Betrag zum 31.12.23 abzugrenzen, damit man eine Zuwendungsbestätigung für 2023 erstellen kann. Es gilt das Eingangsdatum des Betrags in den Verfügungsbereich der Organisation!
#fundraising
@fundraiser Danke für den Tipp.
@fundraiser
Schade zunächst dachte ich wir hätten beim Spenden jetzt auch mal einen echt guten Trick zur "gemeinnützigen" #steuervermeidung gefunden. Dann müssen wir halt doch doppelt spenden.