#Finanztip: #Preisbremse|n-Infoschreiben kommen zu spät: Darauf solltest Du achten
Im Schreiben muss außerdem drinstehen:
- Die Menge an Energie in kWh, für die die Preisbremse gilt (das ist Dein sogenanntes "Entlastungskontingent")
- Welcher monatliche Abschlag bisher fällig wurde
- Wie hoch der Rabatt durch die Preisbremse ausfällt
- Welcher neue, günstigere Abschlag sich daraus ergibt
Der März-Abschlag wird zusätzlich um die Entlastungen für den Januar und Februar reduziert, die damit rückwirkend abgerechnet werden.
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