AfD laut Verfassungsschutz gesichert rechtsextremistisch
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat eine Neubewertung der AfD auf Bundesebene vorgenommen. Demnach bestehen keine Zweifel mehr, dass die Partei insgesamt rechtsextremistisch ist. Von Michael Götschenberg und Holger Schmidt.
So, dann endlich #afdverbot und Parteienfinanzierung streichen !
- Verfassungsfeinde nicht mehr in Talkshows einladen.
- #Brandmauer wieder hochziehen #CDU.
Es ist und war schon immer klar,
Grundgesetz ist Antifa.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verfassungsschutz-afd-102.html
Pressemitteilung: Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die „Alternative für Deutschland“ als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein, 02.05.2025
https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/pressemitteilung-2025-05-02.html
"Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft die „Alternative für Deutschland“ (AfD) seit dem heutigen Tag aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. (...)"
AfD-Mitglieder dürfen nun keine Waffen mehr besitzen!
Was die Hochstufung der #AfD für #Beamte und #Waffenbesitzer bedeutet, die Parteimitglieder sind, wird in diesem Artikel der FR von Anwalt Jun erläutert:
https://www.fr.de/politik/bedeutet-gesichert-rechtsextremistisch-was-das-fuer-afd-mitglieder-zr-93712442.html
Reicht eine Mitgliedschaft in der AfD nun aus, um als Beamter aus dem Dienstverhältnis entlassen zu werden?
=>
"„Hier wird die Rechtsprechung klären müssen, ob schon die Mitgliedschaft und Entrichtung von Beiträgen ausreicht, um einen Verstoß gegen Grundpflichten zu begründen“. Möglicherweise müsste den Mitgliedern jedoch „politisches Engagement“ oder „öffentliche Äußerungen“ nachgewiesen werden."
„Bei Waffenbesitzern ist der Handlungsbedarf der Behörden sehr akut“, erklärt Jun gegenüber unserer Redaktion. „Nach § 5 Abs. 2 WaffenG müssten die Waffenbehörden (in Bayern Landratsämter) bei Bekanntwerden einer Mitgliedschaft die waffenrechtlichen Erlaubnisse nach Anhörung widerrufen.“
Auszug WaffenG
Auszug § 5 Abs. 2 WaffenG :
„Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht (…) Bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in den letzten fünf Jahren Bestrebungen einzeln verfolgt haben, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind, (…) Mitglied in einer Vereinigung waren, die solche Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat, oder eine solche Vereinigung unterstützt haben (…).“ https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__5.html
(editiert: Korrekter Absatz wurde eingefügt. Danke an Nik für den Hinweis)
@synapsenkitzler Das BVerfG hat die Verfassungswidrigkeit der AfD aber nicht festgestellt.
Du suchst einen Absatz weiter unten.
EDIT: Der Post wurde ohne Kennzeichnung editiert und das falsche Zitat entfernt.
@nik @synapsenkitzler
Es wird doch nur der Gesetzestext zitiert.
@ruedi @synapsenkitzler Ja, aber der falsche.
@nik @synapsenkitzler
Warum?
Und welcher wäre der richtige?
Siehe Antwort. Und warum: Weil das BVerfG die AfD nicht für verfassungswidrig erklärt hat. Das ist schlicht sachlich falsch.
Das korrekte und im Bezug aufs Thema anwendbare Zitat ist:
"Bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in den letzten fünf Jahren Bestrebungen einzeln verfolgt haben, die [.…] Mitglied in einer Vereinigung waren, die solche Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat, oder eine solche Vereinigung unterstützt haben"
@nik
Siehe auch:
"Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat Klagen von AfD-Mitgliedern gegen den Entzug ihrer Waffenerlaubnisse abgewiesen. Den Klägern fehle die waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Hintergrund ist die Einstufung der AfD in Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextrem durch den Verfassungsschutz."
"Nach früheren Behördenangaben hatten 109 Mitglieder der AfD in Sachsen-Anhalt Waffenberechtigungen. "
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landespolitik/afd-waffen-erlaubnis-klagen-abgewiesen-100.html
28.03.2025
@synapsenkitzler Ja. Aber nicht aufgrund der Norm, die du zitiert hast.
@synapsenkitzler Es wäre ja eine extreme Schande, würden Bürger*innen die zuständigen Behörden darauf hinweisen.
@synapsenkitzler interessantes detail am rande:
https://de.wikipedia.org/wiki/Amtseid
sollte man wohl mal schauen, wer von denen einen eid abgelegt hat, denn wenn die gesichert rechtsextremistisch sind, dann gibts da möglicherweise den verdachtsfall des meineids.
<<"Mitglieder einer als rechtsextrem eingestuften Partei sollten weder im Staatsdienst tätig sein noch einen Waffenschein besitzen dürfen", sagte der frühere Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Wanderwitz, der Nachrichtenagentur Reuters.>>
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-reaktionen-einstufung-verfassungsschutz-100.html
Mal wieder ein typischer Fall, wo die Wirtschaft nicht ausreichend in die Entscheidungsfindung einbezogen wurde.
Hat eigentlich niemand auf die Auswirkungen auf unsere mittelständischen Waffengeschäfte bedacht? Denen brechen doch die Kunden weg!
/zyn
Siehe auch:
"Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat Klagen von AfD-Mitgliedern gegen den Entzug ihrer Waffenerlaubnisse abgewiesen. Den Klägern fehle die waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Hintergrund ist die Einstufung der AfD in Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextrem durch den Verfassungsschutz."
"Nach früheren Behördenangaben hatten 109 Mitglieder der AfD in Sachsen-Anhalt Waffenberechtigungen. "
S.a.
"Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes NRW in Münster hat eine Entscheidung der schwarz-grünen Landesregierung gekippt, wonach AfD-Mitglieder ihre Waffen abgeben müssen. Es setzte sich auch über das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hinweg, das dem Kabinett von Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) noch Recht gegeben hatte.
Der wichtigste Satz aus dem von allen Richtern einstimmig gefaßten OVG-Urteil lautet: „Die bloße Mitgliedschaft in einer zwar verfassungsfeindlichen, aber nicht verbotenen Vereinigung genügte und genügt hingegen für die Verwirklichung des Regeltatbestands waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 WaffG nicht.“"
s.a. Innenpolitischer Sprecher der Grünen: ""Und dann werden wir eine politische Debatte darüber führen müssen, ob Menschen, die gesichert rechtsextremistisch politisch gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung opponieren, noch zuverlässige Waffenträger sein können", so Lühmann, der sich bereits seit Längerem für ein AfD-Verbotsverfahren einsetzt."
https://www.t-online.de/region/hannover/id_100706108/hannover-gruenen-politiker-stellt-afd-waffenbesitz-infrage.html