Gaszähler ablesen: Ab 1. April Rückkehr zum regulären Steuersatz von 19%
Hermann-Josef Tenhagen von Finanztip wies im ZDF-Mittagsmagazin vom 27.03.2024 darauf hin, unbedingt vor dem 1. April den Gaszähler abzulesen. Ab April steigt der zeitweilig gesenkte Mehrwehrtsteuersatz wieder auf reguläre 19%.
Tipps im ZDF:
https://www.zdf.de/uri/53af3f18-4207-4fea-a5b8-f4b0e097438b
(Inhalt zeitlich begrenzt)
Quelle: X (ehemals Twitter)
https://twitter.com/hjtenhagen/status/1773270199845769309
Hintergrund:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/gaspreise-steigen-auslaufen-mehrwertsteuer-100.html
Das manuelle Ablesen des echten Wertes ist natürlich genauer, als wenn der Gaslieferant diesen Zählerstand errechnet.
Am besten den Zähler am 31.03.2024 ablesen und unter Angabe der Verbrauchsstellennummer und der Adresse sowie der Gas-Zählernummer den Zählerstand mit Ablesedatum an den Netzbetreiber oder alternativ Gaslieferant melden. Im Optimalfall ein Foto beifügen.
Wenn ihr bereits einen digitalen Zähler im Einsatz habt, der die Messwerte automatisch übermittelt (sogenannte Fernauslesung), erübrigt sich das natürlich.
(Bild: Frauke Riether, Pixabay)