18.05.2023 von Netzpolitik.org
Inzwischen plant die #Bundesregierung eine "präventive" Überwachung:
Beim Abhören der #Telekommunikation im Zusammenhang mit der Sicherheit der Grenzen oder des Luft- und Bahnverkehrs soll die Befugnis der #Bundespolizei allerdings um den Bereich der „präventiven“ Überwachung erweitert werden.
„Präventiv“ bedeutet hier, dass noch KEIN konkreter begründeter Tatverdacht gegen eine Person vorliegt
und damit die Strafprozessordnung zur Überwachung nicht herangezogen werden kann, aber dennoch das Abhören von Gesprächsinhalten von Zielpersonen bereits möglich ist.
#Bahn #Luftverkehr
https://netzpolitik.org/2023/bundespolizeigesetz-horchen-aber-nicht-hacken/