Ich haette gedacht, dass seit dem klarstellenden Verfahreni (LG Berlin, 52 O 135/13) des #vzbv gegen #google klar ist, dass man an die Mail-Adresse im #impressum gerichtete E-Mails auch lesen muss. Seit kurzem kommt aber #ebay auf die Idee, die Mails per pauschalem Verweis auf verworrene Hilfeseiten abzuweisen...