Infotröt: „Eine optische Belästigung ist kein ausreichender Grund, um abgestellte Fahrräder amtlich entfernen zu lassen. Das Abstellen von Fahrrädern auf öffentlichen Flächen für den Fußverkehr ist erlaubt und stellt einen zulässigen Gemeingebrauch dar.“ Bereits in 2004 haben OVG #Lüneburg & #BverwG einem #Fahrradparkverbot eine Absage erteilt. Vorhaben in diese Richtung sind rechtlich unmöglich. Kann man als Ratsmitglied recherchieren (oder auch Journalist, und Bullshit einordnen). #osrat