Um Doppelstrukturen und neue aufwändige Schnittstellen zu vermeiden, sollte die #Kindergrundsicherung für den Personenkreis der bedürftigen Kinder und Jugendlichen wie bislang im #Regelsystem gewährt und somit im SGB II/SGB XII verankert werden. Nur so kann im Interesse der Familie eine Leistung aus einer Hand und eine einfache Umsetzung gelingen. Es darf bei der Kindergrundsicherung nicht nur um die Auszahlung einer Geldleistung gehen, sondern um eine intensive ganzheitliche Betreuung.
@MSI_BW