Über das #Privileg des #öffentlichen #Vernunftgebrauchs.
#Unterscheidung von #öffentlichem und #privatem #Gebrauch von #Vernunft:
Nur der #öffentliche #Gebrauch von #Vernunft muss #frei sein und kann #Aufklärung unter #Menschen zu #Stande #bringen.
Der #Privatgebrauch von #Vernunft darf #eingeschränkt sein, der #Fortschritt der #Aufklärung sei damit nicht #gehindert.
#Essay: #Beantwortung der #Frage: Was ist #Aufklärung?; Immanuel #Kant, 1784
https://korpora.zim.uni-duisburg-essen.de/Kant/aa08/037.html