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dreiwert

Eine interessante Frage, auf die ich heute aufmerksam gemacht wurde: Angenommen, an einer Hochschule war das bislang nicht digital, also z.B. per Sichtkontrolle eines Semesteraufdrucks oder einer -marke ueberpruefbar, und nun stellt die Hochschule auf das verpflichtend digitale mit entsprechenden weiteren Datenverarbeitungsvorgaengen um. Muesste dann nicht auch zumindest eine entsprechende Ergaenzung der ​erklaerungen stattfinden, oder gar ein Einverstaendnis eingeholt werden? Es scheint zumindest fraglich, ob man sich hier einfach darauf ausruhen kann, dass die Studierenden entsprechende Einwilligungen an das ausfuehrende Verkehrsunternehmen erteilen, wenn diese Einwilligung nicht freiwillig ist, sondern zwingende Voraussetzung dafuer, das bereits per Pflichtbeitrag bezahlte Ticket ueberhaupt nutzen zu koennen.

Wie sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Rechte der Studierenden gewahrt, die mit dem vor der Umstellung voellig zufrieden waren, und die zugleich Wert auf legen?