Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Internetanbieter IP-Adressen speichern dürfen, um auch bei geringfügigen Straftaten wie Urheberrechtsverletzungen Nutzer identifizieren zu können – solange diese Daten getrennt von anderen personenbezogenen Informationen gespeichert werden. Diese Entscheidung rettet das französische #HADOPI-System, das bei Urheberrechtsverstößen schrittweise Verwarnungen ausspricht. Die technische Bedingung: IP-Adressen dürfen nur in einem geschlossenen System mit begrenztem Zugriff gespeichert werden. Zwar schafft das Urteil neue Spielräume für die #Vorratsdatenspeicherung in der EU, wirft aber auch viele Fragen auf – etwa zur Zulässigkeit des Zugriffs ohne richterliche Kontrolle und zur Übertragbarkeit auf andere Ermittlungsbereiche. Die langfristigen Auswirkungen auf #Datenschutz und Strafverfolgung in #Europa bleiben unklar.
bei geringfügigen Straftaten wie Urheberrechtsverletzungen
Urheberrechtsverletzungen sind weder "nur Urheberrechtsverletzungen", noch sind sie von vornherein "geringfügig". Diebstahl bleibt Diebstahl und sollte mit größtmöglicher Härte verknackt werden. Ganz einfach.
@heikor Hand abhacken!