Meint #begrifflich nicht etwa das #Recht, #Verträge #inhaltlich #frei zu #gestalten (#Gestaltungsrecht), sondern, #private
#Lebensverhältnisse durch #Vertrag zu #gestalten.
#Abschlussfreiheit und #Gestaltungsfreiheit als #Differenzierung #innerhalb von #Vertragsfreiheit.
#Unterscheidung zu #Vertragsfreiheit - #Gefälligkeitsfreiheit (So?);
#Reflexionswert #Kontrahierungszwang
Vgl. #Gefälligkeitsverhältnis;
#Begriff
#Brox, #Walker: #Allgemeiner #Teil des #BGB, S. 41