dolo agit qui petit quod statim redditurus est
#Beispiel #Eigentumsvorbehalt: #Eigentumsverhältnis bleibt so lange #bestehen, bis letzte #Rate #bezahlt wird. Vor der letzten #Rate kommt der #Eigentümer zum #Besitzer und verlangt #Herausgabe der #Sache nach § 985; #Eigentlich #Herausgabeanspruch aber s.o.
#Anwendungsfall vom #Grundsatz #Treu und #Glauben nach § 242 #BGB
#Vorlesung 05 19.04.21 #Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts #Kaufvertrag, #Prütting