Moin @Rechenknecht,
ich denke die #Geschwindigkeit spielt für den Sachverhalt eigentlich keine Rolle, denn auch #Radfahrer*innen die langsamer als ich fahren, haben das #Recht nicht bedrängt zu werden.
Damit aber keine Fragen offen bleiben hier ein paar zusätzliche Details:
Der LKW hat die zulässige #Höchstgeschwindigkeit (30 km/h) vorher deutlich überschritten, sonst hätte er mich nicht so schnell eingeholt.
Ich bin etwas langsamer gewesen als die #zulässigeHöchstgeschwindigkeit, im Gefälle hätte ich die zulässige Höchstgeschwindigkeit also sehr locker erreicht.
Als #Radfahrer wird man dort regelmäßig von Autos ausgebremst, die oben in der Kurve noch schnell ihrem #Überholzwang nachgeben müssen.
Der LKW hätte dort nicht überholen dürfen u.a. Einmündung mit #Sperrfläche und dann mangelnde #Sichtweite durch die Kurve. Dazu kommen relativ schmale #Fahrspuren, so dass #LKW und Busse bei #Begegnungsverkehr mit anderen breiten Fahrzeugen i.d.R. deutlich langsamer werden.
Selbst als #PKWFahrer würde ich an der Stelle nicht #überholen, egal wie langsam das #Fahrrad vor mir ist.