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#coronaleugner

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Gestern hatte der Kreisverband von “#DieBasis”, das ist eine verschwörungsideologische #Querdenker Kleinpartei zu einer Diskussion über “#Windkraft im #Schwarzwald” am Beispiel der Gemeinde #Herrischried geladen. Ich war da.

Da war auch: MeinradS und ein Großteil der Freiburger Ex- #Coronaleugner Szene. Aber auch in trauter Eintracht der Vorstand der “Bürgerinitative #Windkraft #Günstertal” (also die Gegner).

Schwarzwald TV zeichnete alles auf und fragte dann auch noch nach der Gefahr sinkender Immobilienpreise.

Als Moderator trat Martin Ruthenberg auf. Bei dem merkt man die Vergangenheit im Zwangsfinanzierten SWR, die Stimme ist geschult, die Andeutungen und Raunen in Richtung Verschwörungsideologie so dass nur eingeweihte sich daran erfreuen.

Auf dem Podium Nikolaus Geiler (AK Wasser, BBU-WASSER-RUNDBRIEF) pro Windenergie, der es schaffte bei noch so bizarren Aussagen oder Fragen aus Publikum und Podium die Gesichtszüge unter Kontrolle zu halten und die gab es reichlich: “Freie Energie”, Infraschall, “die wollen im PFAS versuchten Gebiet auch noch Windräder bauen”.

Als Gegner Theo Feger von der BI „Windverunft an Wolf und Kinzig“ und Frank Häuser von der Bürgennitiative „Gegenwind Kuppenheim"

Und Michael Peter von einer Anti-Pumpspeicher-BI aber auch dem Antroposophischen Lorzen Oken Institut.

Die Sympathien im Publikum waren klar verteilt - welcher normal Mensch tut sich auch sowas an (?) - immer wenn Geiler ein Behauptung (meist von) Theo “Wir Bauern sind nicht dumm” Feger, klarstellte.

Exemplarisch “Seit die Windräder stehen sind die Quellen trüb”, was Geiler gut erklärte: Klimawandel mehr Starkregen/mehr Trockenheit, deshalb mehr Schwebteilchen. Vorauf Feger antwortete “Und warum an Stelle X nit”, Geiler ausführte “liegt an Bodenbeschaffenheit”.

Oder Geiler auch mal erklären musste, das die versiegende Quellschütttung am Belchen nun nicht von Windrädern kommen kann, weil es da gar keine gibt.

Bei Anti-Wind klatschte das Publikum, bei Pro-Wind oder der Erwähnung des Klimawandels, stöhnte es.

Auch der Umweltamtsleiter war da, antwortete ganz sachlich auf Anwürfe.

Fazit: Problem ist das so ein Abend so tut als wäre es ausgewogen. Als Stünde Pro und Contra in einem fairen Verhältnis. Das war es aber nicht, sondern eher false Balance gegen Windkraft.

Leider verstarb die großartige Sängerin AnNa R. von #rosenstolz #RIP

Wir zeigen hier eine kleine "#AfD-#Coronaleugner-Auswahl"!

Sie kennen nichts anderes als Verschwörungen, Hass & Hetze!

#Mimikama
#LautGegenNazis #NiemalsAfD #AfDVerbot
#WirSindDieBrandmauer #GemeinsamGegenHass #DieInsider

Hinweise und Infos:

mimikama.org/anna-r-ploetzlich

#dieinsider Info:

Uns gibt es noch auf Facebook (dieinsider), Instagram (die.insider), Twitter/X (Die_Insider) und Bluesky (@dieinsider.bsky.social).

Gerichte regeln das: 🥳

#CoronaLeugner #MartinRutter darf offiziell als #Verschwörungstheoretiker und #rechtsextrem bezeichnet werden."
Rechtskräftiges Urteil!
orf.at/stories/3388035/

😂, die Klage von #Rutter gegen das Magazin #Profil wegen angeblicher "#üblerNachrede" ist nun für ihn zum Bumerang geworden. 🤣😂
Profil hat lt. Gericht den Wahrheitsbeweis erbracht! Chapeu!

Sooo schön, wenn Klagen von #Rechtsextremem / #Nazis schlussendlich nur ihnen selbst Schaden. 🥳
(1/2)

ORF.at · Urteil: Rutter Verschwörungstheoretiker und rechtsextremBy ORF.at

Der #ORF #Niederösterreich lädt zu einer #Corona-Diskussion einen #rechtsextremen #Impfgegner und #Coronaleugner zu einer "Diskussion" ein.
Das ist eigentlich alles was man über den ORF und seine Landesableger wissen muss.

Verstehe aber auch nicht, warum die wahren Experten sich auf so was einlassen und nicht unisono die Diskussion mit #Schwurblern und #Wisseschaftsfeinden absagen. 🤷🏼‍♂️ Weil Fakten interessieren einen #MartinRutter nicht, worüber dann überhaupt "diskutieren"?

derstandard.at/story/300000026

DER STANDARD · ORF Niederösterreich verteidigt Einladung von Martin Rutter zu Corona-LivedebatteRutter war Protagonist der Corona-Demos. Der Maßnahmengegner gilt als Verschwörungstheoretiker
Replied in thread

@tagesschau Die wirkliche #Aufarbeitung würde eine Menge #Politiker*innen im #Knast wegen #Demozid durch #Unterlassung sehen - unter anderem die #Spahn-Platte...

Die #Fakten interessieren sich nicht für die #Gefühle der #Coronaleugner und #Maskenverweigerer, und diese sind folglich auch weder als solche anzuerkennen noch sonstwie zu befragen.

Lernt mal was #FalseBalancing ist, lest eure eigenen #Programmgrundsätze und handelt entsprechend!

Damit ist für mich final klar das der Vermieter und seine Frau ins #querdenker / #reichsbuerger Milieu gehören.

Hintergrund Entstörung der Stadtwerke war im Hause zum Probeziehen an der Trinkwasser Einspeisung. O.g. haben die Zuständigkeit in Zweifel gezogen, Zutritt in den Keller verwehrt, Zugang nur mit Terminabsprache usw.. Die ganze Sprech,- und Handlungsweise kenne ich nur aus dem Querdenken/Reichsbürger Milieu.

Passt gut zum #coronaleugner aus der eso-yoga bubble, aus dem 3 OG.

Replied in thread

@sinchens_ @HolyCrap @sarah_ist_muede Ich habe dafür ein paar simple Erklärungen:

#COVID19 ist nicht lethal genug!

DIE MITTELLÄNDISCHE ZEITUNG - FÜR MEHR DURCHBLICK · Bundesgericht bestätigt Rechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen: Kein Schadenersatz für KlägerDMZ – POLITIK ¦ Anton Aeberhard ¦ Bern - Das Bundesgericht hat in einem richtungsweisenden Urteil entschieden, dass die während der Corona-Pandemie erlassenen Maßnahmen des Bundesrats rechtmäßig waren. Damit ist eine zentrale Grundlage für die Schadensersatzforderungen von über 10.000 Klägern entfallen, die symbolisch jeweils einen Franken verlangten und die Rechtswidrigkeit der Maßnahmen feststellen lassen wollten. Die schriftliche Urteilsbegründung steht zwar noch aus, jedoch beendet das Urteil das Verfahren und markiert einen wichtigen Meilenstein in der juristischen Aufarbeitung der Pandemiepolitik in der Schweiz. Hintergrund Im Zuge der COVID-19-Pandemie sah sich der Schweizer Bundesrat gezwungen, eine Vielzahl von Maßnahmen zur Eindämmung des Virus zu ergreifen. Diese Maßnahmen, die unter anderem Ausgangsbeschränkungen, die Einführung einer Zertifikatspflicht sowie weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens umfassten, stützten sich auf das Epidemiengesetz. Das Epidemiengesetz erlaubt es den Behörden, im Falle einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Gesundheit, wie sie durch SARS-CoV-2 dargestellt wurde, weitreichende Maßnahmen zu ergreifen. Im April 2022 wurde ein erstes Schadensersatzbegehren der Kläger, die sich durch die Maßnahmen in ihren Rechten verletzt sahen, vom Bundesrat abgewiesen. Daraufhin reichten die Kläger Berufung beim Bundesgericht ein. Ihre zentrale Argumentation beruhte darauf, dass SARS-CoV-2 nicht ausreichend als übertragbarer Krankheitserreger nachgewiesen sei und somit keine ausreichende Bedrohung für die öffentliche Gesundheit bestanden habe. Weiterhin wurden die Wirksamkeit der Impfstoffe und die Rechtmäßigkeit der Zertifikatspflicht angezweifelt. Der Anwalt der Kläger warf dem Bundesrat vor, durch die Maßnahmen Ungeimpfte diskriminiert und Geimpfte getäuscht zu haben. Rechtsauffassung des Bundesrats Die Verteidigung des Bundesrats konzentrierte sich auf die Rechtfertigung der getroffenen Maßnahmen im Kontext der damaligen Wissenslage und der erheblichen Unsicherheiten, die zu Beginn und während der Pandemie herrschten. Der Bundesrat betonte, dass alle Entscheidungen auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse getroffen wurden und dass die Maßnahmen im Gesamtpaket zu betrachten seien. Es wurde außerdem darauf hingewiesen, dass die Entscheidungen im Interesse der öffentlichen Gesundheit und des Schutzes der Bevölkerung getroffen wurden, in einer Situation, die durch eine hohe Dynamik und Unvorhersehbarkeit gekennzeichnet war. Bedeutung des Urteils Das Urteil des Bundesgerichts stellt klar, dass die Maßnahmen des Bundesrats zur Eindämmung der Pandemie nicht als widerrechtlich einzustufen sind. Diese Entscheidung hat weitreichende Implikationen für zukünftige Rechtsstreitigkeiten und stärkt die Position des Bundesrats, der während der Pandemie immer wieder unter erheblichem Druck stand. Mit dem Urteil ist der Weg für Schadensersatzforderungen gegen die Eidgenossenschaft effektiv versperrt. Der Initiator der Klage, der die Corona-Maßnahmen wiederholt als "diktatorisch" bezeichnete, kündigte an, weitere rechtliche Schritte zu prüfen. Dennoch dürfte dieses Urteil für die Mehrheit der Kläger das Ende ihrer juristischen Bestrebungen bedeuten. Schlussfolgerung Obwohl die Pandemie weltweit weiterhin eine Herausforderung darstellt, markiert das Urteil des Bundesgerichts einen bedeutenden Moment in der rechtlichen Aufarbeitung der staatlichen Maßnahmen in der Schweiz. Die rechtlichen Auseinandersetzungen werden fortgesetzt, doch das Urteil setzt einen klaren Schlusspunkt, der die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisenzeiten bestätigt und den rechtlichen Rahmen für zukünftige gesundheitspolitische Maßnahmen festlegt. In einer Welt, in der COVID-19 weiterhin präsent ist, bleibt die juristische und gesellschaftliche Aufarbeitung der Pandemie eine andauernde Aufgabe. Die schriftliche Begründung des Urteils folgt laut BGer zu einem späteren Zeitpunkt. BGer 2E_3/2022 vom 29.08.2024

Mit was kommt Herr Drosten noch dran, Peter Jadasch?

Die #Coronaleugner und #Querdenker regen sich wieder einmal über ein Interview des Corona-Experten Christian Drosten auf!

#LautGegenRechts #NiemalsAfD #Corona #ChristianDrosten
#WirSindDieBrandmauer #GemeinsamGegenHass #DieInsider

nzz.ch/wissenschaft/corona-exp

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