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#Parteiverbot

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Replied to Jörg Seidel

@lostgen

Selbstredend kann die 'Politik' keine Parteien verbieten, aber es sind Politiker:innen, im Bundestag, im Bundesrat und der Bundesregierungen, die den ersten Schritt gehen (müssten).

Die kritischen Aspekte eines Verbots(verfahrens) zu benennen, bedeutet nicht, dass es 'ok und straffrei (sei) gegen die Verfassung zu verstoßen'.

Hinter dieser behaupteten Logik steht der Gedanke: wer nicht für mich ist, ist gegen mich. Wer nicht kritiklos die Forderung nach einem AfD-Verbot unterstützt, ist für die AfD.

Genau solch eine simplifizierende Logik, erschwert eine sachliche und strategische Analyse.

#afd#noafd#afdverbot
Replied to Thomas

@breakdownthewalls das ich finde es bizarr zu glauben das AfD-Verbot wäre eine Entscheidung der Politik. Die Politik kann die AfD gar nicht verbieten. Das kann nur das Verfassungsgericht und das urteilt nach Verfassungslage. Gegen ein AfD-Verbot zu sein, heißt zu sagen "es ist ok und straffrei gegen die Verfassung zu verstoßen", weil es für mich gerade opportun erscheint.

Pro und Contra AfD-Verbot

Regelmäßig wird für ein AfD-Verbot plädiert. Die Risiken die mit einem solchen Verfahren und etwaigen Verbot einhergehen, werden regelmäßig ausgeblendet oder schlicht geleugnet.

Fast so, als bedürfte es nur eines Verbots und die Neofaschist:innen wären verschwunden.

In einer lesenswerten Analyse, widmet sich das Jacobin-Magazin dieser Thematik

jacobin.de/artikel/afd-verbot-

#afd#noafd#afdverbot

Wer ist eigentlich #Verfassungsfeind?
Zeit für eine neue Legaldefinition

» ... die Legaldefinitionen der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ (#fdGO), die bislang an den #Parteiverbot|sentscheidungen des #BVerfG aus den 1950er-Jahren angelehnt sind, ... sollten enger auf die Kernelemente der #Menschenwürde, #Demokratie und #Rechtsstaatlichkeit ausgerichtet werden.
... eine Beobachtungspraxis [des #Verfassungsschutz|es], die nach wie vor auf einem undifferenzierten #Extremismus|konzept beruht und nach den neuen Maßstäben eindeutig rechtswidrig ist, ist die Beobachtung der #klima|aktivistischen Gruppe „Ende Gelände“.

Dr. Jakob Hohnerlein

verfassungsblog.de/wer-ist-eig

@verfassungsblog Vielen Dank!

s.a. digitalcourage.social/@Volksve

Verfassungsblog · Wer ist eigentlich Verfassungsfeind? 

Immerhin kann dann kein Politiky mehr sagen, er sei nicht informiert gewesen: >>[...] In Brandenburg wird nun zum ersten Mal detailliert begründet, warum der AfD-Landesverband als gesichert rechtsextrem gilt. Der dortige Verfassungsschutz will rund vier Monate nach der Einstufung offiziell sein Gutachten veröffentlichen. Ein Onlineportal zitiert schon daraus. Demnach [...]<< https://www.br.de/nachrichten/meldung/afd-einstufung-in-brandenburg-wird-offiziell-veroeffentlicht,300756121
#Parteiverbot #Verfassungsschutz #gesichertrechtsextremafd #gesichertrechtsextrem #afd #br2radio

BR24AfD-Einstufung in Brandenburg wird offiziell veröffentlichtBy BR24

Wenn die #AfD nicht extremistisch genug ist, damit ein Verbotsverfahren Erfolg hat (was ja immer wieder behauptet wird), dann ist der Artikel 21 im #Grundgesetz die Buchstaben nicht wert, die er verbraucht.

Wenn eine Partei noch extremistischer als die AfD ist und genügend Einfluss hat, dass das #Bundesverfassungsgericht es für angemessen hält, die Partei zu verbieten, ist es längst zu spät und das Kind in den Brunnen gefallen.

Wir brauchen jetzt ein #Parteiverbot der faschistischen AfD.

Oh, es wäre so eine gerechte Ironie der Geschichte, wenn #47 über die Epstein Files stolpern würde. Ein offensichtlicher Faschist zu sein, reicht nicht, um im gegenwärtigen US-System* aufgehalten zu werden. Er würde sich stattdessen selbst zu Fall bringen.

* auch im bundesdeutschen System scheinbar nicht, was erschreckend ist #parteiverbot

Zufällig interessante Fragen im #Politbarometer vom April 1994 gesehn. Das war gut 7 Wochen vor der #Europawahl. Alles nur Westen (inklusiv Westberlin); im Osten sind diese Fragen nicht gestellt worden (dafür z. ⁠B. persönlich, ob schon #Telefon vorhanden oder beantragt). Gefragt worden ist nach einem Verbot, nicht nach einem Antrag, und auch aus dem Kontext nichts ersichtlich, dass das nicht nur eine politische Entscheidung ist. #WahlThread #Parteiverbot [1/6]

Wie von sueden.social/@Anwalt_Jun Chan-jo Jun mehrfach vorhergesagt: ein ernsthaft drohendes #Verbotsverfahren
kann dazu führen, dass die #AfdVerbot
versucht, ihre Radikalität zu verstecken. Mit echter Einsicht ist nicht zu rechnen. Aber vielleicht könnten die weniger radikalen Führer*innen in der Partei mehr Einfluss gewinnen.

Und wenn das nicht glaubwürdig gelingt?
Dann möge das Verbotsverfahren seinen Lauf nehmen und Erfolg haben.

Heute wäre man ja auch froh, hätte der entsprechende Versuch 1930 Erfolg gehabt.

Wir können übrigens zur Zeit die Wiederholung eines schon öfter gespielten Stücks der AfD beobachten: öffentlichkeitswirksam werden Sanktionen gegen offen n@zistische Mitglieder auf unterer Ebene ausgesprochen - aktuell gegen MdB #Helferich, den man in den Bundestag geschickt hat, obwohl er sich selbst als "freundliches Gesicht des NS" bezeichnet - um dann, wenn die Aufmerksamkeit nachlässt, auf Bundesebene die Sanktionen wieder zu kassieren. Wetten, dass das genau so kommt?

volksverpetzer.de/analyse/posi

sueden.socialAnwalt_Jun (@Anwalt_Jun@sueden.social)153 Beiträge, 1,12 Tsd. Folge ich, 14,9 Tsd. Follower · Rechtsanwalt in Würzburg. Mitglied des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs www.junit.de/2020/impressum
Replied in thread

Kommt halt auch im völkischen Milieu nicht gut an, wenn sich die Führungsriege noch privat die Taschen vollstopft, kurz vor dem Verbot!

Aber mit einem #Parteiverbot würde das gesamte Vermögen der #noAfD sowieso dem Staat zufallen, da ist das aus deren Sicht ja schon wieder legitim, möglicherweise sogar Strategie, wenn sich vorher die Parteieliten persönlich daraus bereichen. Mit einem Parteiverbot wird ja nicht das private Vermögen der Funktionäre eingezogen.

@tagesschau

Das Grundgesetz sagt in Art 21 ganz klar: „(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“ und „(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit […] entscheidet das Bundesverfassungsgericht.“

Da steht überhaupt nicht: „das entscheidet das BVerfG, wenn die Regierung, Bundestag oder Bundesrat das grad in den Kram paßt.“ Vielmehr sagt „(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.“ und der Bundestag hat diese politische Entscheidungs­hoheit in ein einfaches Gesetz gekippt. Ich frage mich: ist , dieser ganze Polit-Zirkus wirklich „das Nähere“?